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Nummer 11, April/Mai 1999 - Sonderausgabe 1. Mai
Rote Blätter
Zeitung der DKP an der Uni Bonn

Nato-Krieg gegen Jugoslawien
Angriffskrieg
 
Für den Krieg, den die NATO unter Beteiligung Deutschlands gegen die Bundesrepublik Jugoslawien führt, gibt es keinerlei Rechtfertigung oder Legitimation. Die NATO kann sich bei ihren Angriffen auf einen souveränen Staat auf keinerlei Recht und Gesetz stützen. Es handelt sich eindeutig um einen Angriffskrieg, der gegen das Völkerrecht, gegen das Grundgesetz, sogar gegen den gültigen NATO-Vertrag verstößt. Wer einen solchen Krieg befiehlt und wer sich an ihm beteiligt, macht sich eines schweren Verbrechens schuldig.
Es ist beschämend, daß deutsche Soldaten von einer Regierung in einen Aggressionskrieg geschickt werden, deren erklärtes Regierungsprogramm heißt: “Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik”. Jetzt muß der Koalitionsvertrag neu formuliert werden: Deutsche Außenpolitik ist Kriegspolitik!

Die NATO ist in diesen Krieg nicht aus Versehen gestolpert. Sie hat ihn zielgerichtet herbeigeführt. Mit ihrer einseitigen Parteinahme für die albanische Seite, mit der Schwächung von UNO und OSZE und dem ausschließlichen Setzen auf die militärische Karte war der Weg vorgezeichnet. Die Verhandlungen von Rambouillet waren so angelegt, daß Jugoslawien nur die Wahl hatte, entweder ein NATO-besetztes Jugoslawien hinzunehmen oder den NATO-Angriffskrieg. Diese Verhandlungen sollten der NATO lediglich den Vorwand für den Krieg liefern.

Es wird gesagt, die NATO-Bombardements sollten eine humanitäre Katastrophe im Kosovo verhindern. Tatsächlich verursachen Sie zusätzliches Leid, mehr Flüchtlinge, mehr Tote, mehr Elend, mehr Unrecht.
Die NATO bombardiert Ziele in Serbien, in Montenegro, im Kosovo. Die Bomben und Marschflugkörper treffen keineswegs nur militärische Einrichtungen. Sie zerstören Wohnhäuser und Wasserwerke, Sie treffen Cafés und Geschäfte, Fabriken und Krankenhäuser. 

Der von der Bundesregierung verbreitete Eindruck, die sogenannte “internationale Gemeinschaft” würde den Krieg gegen Jugoslawien unterstüzen, ist falsch. Die NATO-Staaten führen diesen Krieg gegen den Rest der Welt. Und auch innerhalb des NATO-Blocks gibt es Differenzen. Die italienische Regierung verlangt die Rückkehr zu Verhandlungen, Griechenland beteiligt sich nicht. In anderen europäischen Staaten wächst der Unmut.

Es wird immer deutlicher. Das ist ein Krieg der USA und der reichen europäischen NATO-Staaten gegen ein Land, das ihren machtpolitischen Zielen im Wege steht.

Arno Neuber
(leicht gekürzt aus UZ v. 9.4.99)
 

1. Mai `99 -
Für den Sozialismus!!
Stoppt den Kriegskurs von Kapital, Regierung und Militärs!!

Unter diesem Motto steht der diesjährige internationalistische 1. Mai. Gefordert wird von den beteiligten Organisationen und Gruppen:

  • Stoppt den Angriffskrieg gegen Jugoslawien!
  • Grenzen auf für alle Flüchtlinge!
  • Ende aller Waffenexporte - in die Türkei und anderswohin!
  • Besteuerung der Profite - nicht der Einkommen der abhängig Beschäftigten! Wer den Reichen nichts nimmt, kann den Armen nichts geben!
  • Sofortige Wiederherstellung des uneingeschränkten Streikrechts!
  • Kein Fußbreit den Faschisten in Bremen und überall!!
  • Nieder mit dem Kapitalismus!
  • Krieg dem Kriege!
  • Für eine weltoffene, sozialistische und geschwisterliche Gesellschaft!
Geplant ist konkret folgendes:
  • Antikriegsblock auf der DGB-Demo, 11 Uhr, DGB-Haus, Endenicher Str. 127
  • Straßenfest um 14 Uhr an der Marienschule (Heerstr./Ecke Vorgebirgsstr


Die NATO wollte den Krieg

Im militärischen Teil des Vertragsentwurfes von Rambouillet sollte die Bundesrepublik Jugoslawien ein Besatzungsstatut akzeptieren. Die NATO-Truppen sollten nicht nur - wie in der Öffentlichkeit dargestellt - im Kosovo stationiert werden, sondern sich in der gesamten Bundesrepublik Jugoslawien frei bewegen sowie Lager errichten und sämtliche Einrichtungen für Ihre Zwecke benutzen können. Wir dokumentieren im folgenden die entsprechenden Auszüge auf dem Vertragsentwurf von Rambouillet:

Appendix B: "Status einer multinationalen militärischen Implementierungstruppe"

Artikel 6
a) Die NATO genießt Immunität vor allen rechtlichen Verfahren - ob zivil-, verwaltungs- oder strafrechtlich.
b) Die zur NATO gehörenden Personen genießen unter allen Umständen und zu jeder Zeit Immunität vor der Gerichtsbarkeit der Konfliktparteien hinsichtlich sämtlicher zivil-, verwaltungs-, straf- oder disziplinarrechtlicher Vergehen, die sie möglicherweise in der Bundesrepublik Jugoslawien begehen. Die Konfliktparteien sollen die an der NATO-Operation beteiligten Staaten dabei unterstützen, ihre Jurisdiktion über ihre eigenen Staatsangehörigen auszuüben. (...)

Artikel 8
Das NATO-Personal soll sich mitsamt seiner Fahrzeuge, Schiffe Flugzeuge und Ausrüstung innerhalb der gesamten Bundesrepublik Jugoslawien inklusive ihres Luftraumes und ihrer Territorialgewässer frei und ungehindert sowie ohne Zugangsbeschränkungen bewegen können. Das schließt ein - ist aber nicht begrenzt auf - das Recht zur Errichtung von Lagern, die Durchführung von Manövern und das Recht auf die Nutzung sämtlicher Regionen oder Einrichtungen, die benötigt werden für Nachschub, Training und Feldoperationen. (...)

Aktionen gegen den Krieg

In Bonn findet jeden Donnerstag um 20.00 Uhr in Hörsaal 8, Uni-Hauptgebäude ein offenes Anti-Kriegs-Plenum statt, wo Aktionen besprochen und geplant werden können.

Zu diesem Plenum unter anderem mit folgenden Forderungen aufgerufen:

  • Sofortiger Stop des NATO-Angriffskrieges!
  • Schluß mit Kriegspropaganda und Dämonisierung durch die Medien!
  • Sofortiger Stop aller Waffenlieferungen!
  • Für eine politische Lösung! Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien unter Leitung eines von beiden Seiten akzeptieren Vermittlers. Kein NATO-Diktat!
  • Entschädigung Jugoslawiens und seiner Bevölkerung durch die beteiligten NATO-Staaten für die durch sie angerichteten Schäden. Aufbauhilfe für den Kosovo.
  • Auflösung der NATO, weil sie bewiesen hat, daß sie ein Angriffs- und kein Verteidigungsbündnis ist.
Zur Zeit finden an jedem Werktag um 18.00 Uhr Kundgebungen auf dem Münsterplatz, samstags um 14.00 Uhr auf dem Kaiser- oder Münsterplatz statt. Auf der Demo zum 1. Mai wird es einen Antikriegsblock geben.
8. Mai 45 - Niederwerfung des deutschen Faschismus

Anläßlich dieses Jahrestags findet um 15.00 am Gedenkstein für die Opfer des Faschismus am Kaiserplatz eine Gedenkveranstaltung verschiedener Gruppen statt. Anschließend ist eine Demonstration gegen den NATO-Krieg gegen Jugoslawien geplant.



Aktionen gegen EU- und Weltwirtschaftsgipfel
Ende der Bescheidenheit
 
In Köln findet vom 3. bis 4. Juni 1999 der nächste Gipfel der EU - diesmal unter deutschem Vorsitz statt. Vom 18. bis 20. Juni folgt ihm der Weltwirtsschaftsgipfel. Ein bundesweites Bündnis ruft gemeinsam zu einer Reihe von Aktionen auf. 

In einem gemeinsamen Aufruf wird gefordert:

  • Streichung aller Schulden der armen Länder Afrikas, Asiens und Lateinamerikas!
  • Existenzsicherung und Recht auf sozial geschützte Arbeit!
  • Eine Welt ohne Grenzen, ohne Rassismus und Ausgrenzung, ohne Abschiebung. Gleiche Rechte für alle, unabhängig von ihrer Herkunft!
  • Neugestaltung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen nach sozialen und ökologischen Kriterien!
Die folgenden Aktionen sind bundesweit in diesem Rahmen geplant:
  • Europäische Märsche gegen Erwerbslosigkeit, prekäre Beschäftigung, Ausgrenzung und Rassismus von Mitte bis Ende Mai. Es wird hier verschiedene Märsche, Fahrradmärsche, Sonderzüge usw. aus verschiedenen europäischen Ländern geben, die mit der Demo am 29. Juni in Köln enden.
  • Demonstration gegen den EU-Gipfel am 29.05.99 in Köln
  • EU-Alternativgipfel vom 28.05.-02.06. in Köln mit Foren zu den Themen Wirtschaft/Soziales, Umwelt, Bildung, Frauen Kampagne/Öffentlichkeitsarbeit
  • Weltwirtschafts- Alternativgipfel vom 16.-18.06. in Köln
  • Demonstration gegen den Weltwirtschaftsgipfel am 19.06. in Köln


Es stehen leider noch nicht alle Termine fest. Weitere Informationen zu diesen zentralen Aktionen bei: 

Bündnis Köln 99, Körnerstr. 69, 50823 Köln, Tel.: 0221-9520008, Fax: 0221-9520077, E-Mail: koeln99@gmx.de

In Bonn arbeitet ein lokales Bündnis gegen den EU- und den Weltwirtschaftsgipfel. Von diesem Bündnis werden zwei gemeinsame Diskussionsveranstaltungen geplant:

Nichts als Arbeit? Recht auf Arbeit oder Ende der Arbeitsgesellschaft?

Referenten: Thomas Seibert, Medico International, Horst Schmitthenner, Hauptvorstand der IG-Metall
Dienstag, 4.5., 19.30, Saal im DGB-Haus, Endenicher Str. 127.

Kein Mensch ist illegal

Referenten: Viraj Mendis, Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MitgrantInnen, N.N., Wanderkirchenasyl in NRW
Dienstag, 18.5., 20.00 Uhr, "Schaufenster", Wesselstr. 8.



50 Jahre Grundgesetz - ohne Recht auf Arbeit
 
Jeder habe das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, heißt es in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes.
Jeder? Am 9. April kamen die jüngsten Arbeitslosenzahlen auf den Tisch, nach offiziellen Angaben 4,288 Millionen. Von den zweieinhalb bis drei Millionen ganz zu schweigen, die von der Statistik gar nicht erst erfaßt werden. Wie geht denn da die verbriefte freie Persönlichkeitsentfaltung vonstatten?
Das Problem ist nicht neu. Im Februar 1974 lag erstmals die offizielle Arbeitslosenzahl über der Millionengrenze. Seither ist sie nie wieder unter diese Grenze zurückgefallen. Sie ist dagegen in großen Schüben auf die heutige Marke gestiegen. 
Damals, vor 25 Jahren, mehrten sich die Stimmen, 
die dem Staat das Recht auf Arbeit abforderten. Was in Bonn keine nennenswerte Reaktion auslöste, in der Folge aber die Unternehmerverbände auf den Plan rief: Am 7. September 1976 konnten es alle in der Leib- und Magenzeitung des Großkapitals "Handelsblatt" lesen: "Allgemeines Recht auf Arbeit wäre ein Verfassungs-Verstoß".
"Wollte man es schaffen, so wäre dies mit schwersten ordnungspolitischen Eingriffen verbunden". Das stellte das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW), vormals "Unternehmerinstitut", fest. Stattdessen "werde man...in Zukunft möglicherweise eine Verpflichtung des Produktionsmitteleigentümers bejahen, auch bei rückläufigem Geschäftsgang Arbeitnehmer nicht sofort zu entlassen, sondern notfalls vorübergehend auf eigene Kosten 
weiterzubeschäftigen". Aus der versprochenen Verpflichtung ist nichts geworden, wie wir monatlich an der neuen Arbeitslosenzahl erkennen können. 
Die Dreieinigkeit Schröder-Fischer-Scharping ist momentan anderweitig stark engagiert. Sonst könnte man in der Regierung 'mal darüber nachdenken, aus dem grundgesetzlich verbrieften Recht der freien Persönlichkeitsentfaltung, Art. 2 GG und der Sozialpflichtigkeit des Eigentums, Art. 14 GG, unter Hinzufügung des Rechts auf Arbeit ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit zu schaffen.
An den nötigen Mitteln sollte es nicht fehlen. Immerhin sind die gesamtwirtschaftlichen Nettogewinne von 1991 bis 1998 um 60,6 Prozent gestiegen.
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