| Nummer 11, April/Mai 1999 - Sonderausgabe 1. Mai |
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Nato-Krieg gegen Jugoslawien
Angriffskrieg
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Krieg, den die NATO unter Beteiligung Deutschlands gegen die Bundesrepublik
Jugoslawien führt, gibt es keinerlei Rechtfertigung oder Legitimation.
Die NATO kann sich bei ihren Angriffen auf einen souveränen Staat
auf keinerlei Recht und Gesetz stützen. Es handelt sich eindeutig
um einen Angriffskrieg, der gegen das Völkerrecht, gegen das Grundgesetz,
sogar gegen den gültigen NATO-Vertrag verstößt. Wer einen
solchen Krieg befiehlt und wer sich an ihm beteiligt, macht sich eines
schweren Verbrechens schuldig.
Es ist beschämend, daß deutsche Soldaten von einer Regierung in einen Aggressionskrieg geschickt werden, deren erklärtes Regierungsprogramm heißt: “Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik”. Jetzt muß der Koalitionsvertrag neu formuliert werden: Deutsche Außenpolitik ist Kriegspolitik! Die NATO ist in diesen Krieg nicht aus Versehen gestolpert. Sie hat ihn zielgerichtet herbeigeführt. Mit ihrer einseitigen Parteinahme für die albanische Seite, mit der Schwächung von UNO und OSZE und dem ausschließlichen Setzen auf die militärische Karte war der Weg vorgezeichnet. Die Verhandlungen von Rambouillet waren so angelegt, daß Jugoslawien nur die Wahl hatte, entweder ein NATO-besetztes Jugoslawien hinzunehmen oder den NATO-Angriffskrieg. Diese Verhandlungen sollten der NATO lediglich den Vorwand für den Krieg liefern. |
Es wird gesagt,
die NATO-Bombardements sollten eine humanitäre Katastrophe im Kosovo
verhindern. Tatsächlich verursachen Sie zusätzliches Leid, mehr
Flüchtlinge, mehr Tote, mehr Elend, mehr Unrecht.
Die NATO bombardiert Ziele in Serbien, in Montenegro, im Kosovo. Die Bomben und Marschflugkörper treffen keineswegs nur militärische Einrichtungen. Sie zerstören Wohnhäuser und Wasserwerke, Sie treffen Cafés und Geschäfte, Fabriken und Krankenhäuser. Der von der Bundesregierung verbreitete Eindruck, die sogenannte “internationale Gemeinschaft” würde den Krieg gegen Jugoslawien unterstüzen, ist falsch. Die NATO-Staaten führen diesen Krieg gegen den Rest der Welt. Und auch innerhalb des NATO-Blocks gibt es Differenzen. Die italienische Regierung verlangt die Rückkehr zu Verhandlungen, Griechenland beteiligt sich nicht. In anderen europäischen Staaten wächst der Unmut. Es wird immer deutlicher. Das ist ein Krieg der USA und der reichen europäischen NATO-Staaten gegen ein Land, das ihren machtpolitischen Zielen im Wege steht. Arno Neuber
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1.
Mai `99 -
Für den Sozialismus!! Stoppt den Kriegskurs von Kapital, Regierung und Militärs!! Unter diesem Motto steht der diesjährige internationalistische 1. Mai. Gefordert wird von den beteiligten Organisationen und Gruppen:
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| Die
NATO wollte den Krieg
Im militärischen Teil des Vertragsentwurfes von Rambouillet sollte die Bundesrepublik Jugoslawien ein Besatzungsstatut akzeptieren. Die NATO-Truppen sollten nicht nur - wie in der Öffentlichkeit dargestellt - im Kosovo stationiert werden, sondern sich in der gesamten Bundesrepublik Jugoslawien frei bewegen sowie Lager errichten und sämtliche Einrichtungen für Ihre Zwecke benutzen können. Wir dokumentieren im folgenden die entsprechenden Auszüge auf dem Vertragsentwurf von Rambouillet: Appendix B: "Status einer multinationalen militärischen Implementierungstruppe" Artikel 6
Artikel 8
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Aktionen
gegen den Krieg
In Bonn findet jeden Donnerstag um 20.00 Uhr in Hörsaal 8, Uni-Hauptgebäude ein offenes Anti-Kriegs-Plenum statt, wo Aktionen besprochen und geplant werden können. Zu diesem Plenum unter anderem mit folgenden Forderungen aufgerufen:
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| 8.
Mai 45 - Niederwerfung des deutschen Faschismus
Anläßlich dieses Jahrestags findet um 15.00 am Gedenkstein für die Opfer des Faschismus am Kaiserplatz eine Gedenkveranstaltung verschiedener Gruppen statt. Anschließend ist eine Demonstration gegen den NATO-Krieg gegen Jugoslawien geplant. |
| In Köln
findet vom 3. bis 4. Juni 1999 der nächste Gipfel der EU - diesmal
unter deutschem Vorsitz statt. Vom 18. bis 20. Juni folgt ihm der Weltwirtsschaftsgipfel.
Ein bundesweites Bündnis ruft gemeinsam zu einer Reihe von Aktionen
auf.
In einem gemeinsamen Aufruf wird gefordert:
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Bündnis
Köln 99, Körnerstr. 69, 50823 Köln, Tel.: 0221-9520008,
Fax: 0221-9520077, E-Mail: koeln99@gmx.de
In Bonn arbeitet ein lokales Bündnis gegen den EU- und den Weltwirtschaftsgipfel. Von diesem Bündnis werden zwei gemeinsame Diskussionsveranstaltungen geplant: Nichts als Arbeit? Recht auf Arbeit oder Ende der Arbeitsgesellschaft? Referenten: Thomas Seibert,
Medico International, Horst Schmitthenner, Hauptvorstand der IG-Metall
Kein Mensch ist illegal Referenten: Viraj Mendis,
Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MitgrantInnen, N.N.,
Wanderkirchenasyl in NRW
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| Jeder habe das
Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, heißt es in
Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes.
Jeder? Am 9. April kamen die jüngsten Arbeitslosenzahlen auf den Tisch, nach offiziellen Angaben 4,288 Millionen. Von den zweieinhalb bis drei Millionen ganz zu schweigen, die von der Statistik gar nicht erst erfaßt werden. Wie geht denn da die verbriefte freie Persönlichkeitsentfaltung vonstatten? Das Problem ist nicht neu. Im Februar 1974 lag erstmals die offizielle Arbeitslosenzahl über der Millionengrenze. Seither ist sie nie wieder unter diese Grenze zurückgefallen. Sie ist dagegen in großen Schüben auf die heutige Marke gestiegen. Damals, vor 25 Jahren, mehrten sich die Stimmen, |
die dem Staat
das Recht auf Arbeit abforderten. Was in Bonn keine nennenswerte Reaktion
auslöste, in der Folge aber die Unternehmerverbände auf den Plan
rief: Am 7. September 1976 konnten es alle in der Leib- und Magenzeitung
des Großkapitals "Handelsblatt" lesen: "Allgemeines Recht auf Arbeit
wäre ein Verfassungs-Verstoß".
"Wollte man es schaffen, so wäre dies mit schwersten ordnungspolitischen Eingriffen verbunden". Das stellte das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW), vormals "Unternehmerinstitut", fest. Stattdessen "werde man...in Zukunft möglicherweise eine Verpflichtung des Produktionsmitteleigentümers bejahen, auch bei rückläufigem Geschäftsgang Arbeitnehmer nicht sofort zu entlassen, sondern notfalls vorübergehend auf eigene Kosten |
weiterzubeschäftigen".
Aus der versprochenen Verpflichtung ist nichts geworden, wie wir monatlich
an der neuen Arbeitslosenzahl erkennen können.
Die Dreieinigkeit Schröder-Fischer-Scharping ist momentan anderweitig stark engagiert. Sonst könnte man in der Regierung 'mal darüber nachdenken, aus dem grundgesetzlich verbrieften Recht der freien Persönlichkeitsentfaltung, Art. 2 GG und der Sozialpflichtigkeit des Eigentums, Art. 14 GG, unter Hinzufügung des Rechts auf Arbeit ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit zu schaffen. An den nötigen Mitteln sollte es nicht fehlen. Immerhin sind die gesamtwirtschaftlichen Nettogewinne von 1991 bis 1998 um 60,6 Prozent gestiegen. |